Rücktritt vorstand gemeinnütziger verein
Mitglieder des erweiterten Vorstands , ist eine Gefahr für den Verein nicht gegeben, da der Verein handlungsfähig bleibt. Fehlen solche Satzungsregelungen, ist das Amt unbesetzt. Sieht die Satzung dies nicht anders vor, ist der Vorstand auch noch beschlussfähig.
Die satzung des vereins gibt klare regeln für den fall eines rücktritts vor. Oftmals ergeben sich persönliche umstände, die ein weiteres engagement unmöglich machen. Ist der gesamte BGB-Vorstand zurückgetreten, also kein Vorstandsmitglied mit Einzelvertretungsberechtigung mehr im Amt, ist der Verein handlungsunfähig.
Der gemeinnützige charakter des vereins sollte bei jedem entscheidungsprozess stets im vordergrund stehen. Sind die laut Satzung erforderlichen Vorstandsmitglieder für die Vertretung des Verein noch im Vorstand verblieben, kann der Restvorstand den Verein auch vertreten.
Bei der Aufteilung der Aufgaben hat der Vorstand freie Hand. Ist eine solche Amtsdauer festgelegt, verlängert sie sich nicht automatisch, wenn sich kein Nachfolger findet oder rechtzeitige Neuwahlen versäumt wurden. Gegen die Satzungsregelungen können also keine neuen Mitglieder in den Vorstand aufgenommen werden.
Dazu muss ein formloser Antrag eines Beteiligten vorliegen. Zuständig ist der Rechtspfleger. Es ist wichtig, dass die verbleibenden vorstandsmitglieder diese situation professionell handhaben. Vereinsknowhow - Know-how für Vereine und den Nonprofit-Bereich.
Der rücktritt eines vorstandsmitglieds in einem gemeinnützigen verein ist ein wichtiger und manchmal auch emotionaler schritt. Der verein sollte dem scheidenden vorstandsmitglied für seinen einsatz dankbar sein. Auch bei einer Ergänzung des Vorstandes ausserhalb der regulären Neubesetzung "kommissarischer Vorstand" gelten die Satzungsvorschriften für die Bestellung des Vorstandes.
Die Bestellung des Notvorstandes erfolgt durch das Gericht, bei dem das zuständige Vereinsregister angesiedelt ist. Wenn es andere Organe betrifft z. Manchmal kann ein rücktritt auch eine chance für neue impulse und frische ideen im vorstand sein.
Die häufigsten Gründe dafür sind: - Der Vorstand tritt vor Ablauf der Amtsperiode zurück - Die Amtsperiode ist abgelaufen und es wurde versäumt, rechtzeitig Neuwahlen durchzuführen oder die Ämter konnten bei den Wahlen nicht besetzt werden.
Manchmal ist auch eine berufliche neuorientierung der grund für diesen schritt. Eine Mitgliederversammlung zur Neubesetzung der freien Ämter muss in jedem Fall berufen werden, wenn die Satzung dies so vorsieht. Eine Selbstergänzung des Vorstandes z. Ein amicables ausscheiden stärkt das vertrauen in den verein und seine strukturen.
In den meisten Vereinsatzungen wird eine solche Regelung aber fehlen. Die Aufgaben des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds müssen dann von den anderen Vorstandsmitgliedern übernommen werden. Ist der Verein ohne Vorstand oder fehlen zur Vertretung nötige Vorstandsmitglieder, kann das Amtsgericht auf Antrag einen Notvorstand bestellen.
Die mitglieder sollten über den rücktritt informiert werden, um transparenz zu wahren. Ein reibungsloser übergang ist für die kontinuität der vereinsarbeit unerlässlich. Für einen solchen Fall kann die Satzung Regelungen treffen z. Andernfalls muss das für die Einberufung der Mitgliederversammlung zuständige Organ meist also der Vorstand entscheiden, ob das Vereinsinteresse eine Einberufung zu Neuwahl gebietet.
Es ist entscheidend, dass ein solcher rücktritt wohlüberlegt und transparent erfolgt. Vereinsknowhow - Kurzinfo: Verein ohne Vorstand - Rücktritt von Vorstandsmitgliedern Die Situation, dass ein Verein vorübergehend ohne Vorstand ist oder dass im mehrgliedrigen Vorstand ein Teil der Ämter nicht besetzt ist, tritt nicht selten ein.
Die Satzung kann aber bestimmen, das der alte Vorstand solange kommissarisch im Amt bliebt, bis ein neuer gewählt ist. Bestimmung eines zeitweiligen oder kommissarischen Mitglieds bis zur nächsten regulären Wahl ist nur zulässig, wenn die Satzung dies vorsieht.
Der Verein ist also ohne Vorstand. Vielmehr ist umgehend eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Häufig stellt sich die Frage, wie die Aufgaben des Vorstand verteilt werden, wenn ein Vorstandsmitglied ausscheidet, während die Amtszeit der anderen noch andauert.
Der normale Wahlturnus bzw. Die meisten Satzungen enthalten Regelungen über die Amtszeit des Vorstandes, wenngleich dies nicht zwingend notwendig ist.