Dienstreise arbeitszeit schweiz
Mit der Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz ArGV 1 bezweckt der Bundesrat, die bisher gelebte Praxis in die Verordnung zu überführen sowie Präzisierungen, insbesondere betreffend Arbeitszeitberechnung bei grenzüberschreitenden Dienstreisen, vorzunehmen.
Viele arbeitsverträge und gesamtarbeitsverträge regeln die genauen bestimmungen zur dienstreisezeit. Dies schliesst auch die angeordnete dienstreisezeit mit ein. Als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsgesetzes gilt grundsätzlich jene Zeit, die sich die Arbeitnehmerin zur Verfügung der Arbeitgeberin zu halten hat.
Darin nicht eingeschlossen ist Zeit, die für den Arbeitsweg an den vertraglich vereinbarten Arbeitsort benötigt wird Art. Muss die Arbeitnehmerin an einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Arbeitsort arbeiten, stellt die zusätzlich für den Arbeitsweg aufgewendete Zeit Arbeitszeit dar Art.
Irrelevant ist, welches Verkehrsmittel von der Arbeitnehmerin benutzt wird. Die Arbeitgeberin muss keine Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit einholen, selbst wenn die grenzüberschreitende Dienstreise an einem Sonntag oder in der Nacht stattfindet Art.
Dass keine Bewilligung benötigt wird, hat indessen keinen Einfluss auf die Lohn- oder Zeitzuschläge, die für Nacht- und Sonntagsarbeit geschuldet sind insbesondere Art. Zudem wurden folgende Konkretisierungen neu in die ArGV 1 aufgenommen: Art. Diese Definition ist ausschlaggebend für Bestimmung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Sinne von Art.
Als vorübergehende Sonntagsarbeit im Sinne von Art. Wenn sich nun im Verlaufe eines Kalenderjahres herausstellt, dass die Arbeitnehmerin mehr als sechs Sonntage arbeiten muss — und damit dauernd oder regelmässig Sonntagsarbeit im Sinne von Art.
Bei Fragen rund um die Änderungen der per 1. Eine dienstreise kann manchmal auch reisezeit beinhalten, die als "nicht-arbeitszeit" eingestuft wird, beispielsweise bei langstreckenflügen. November in Kraft getretenen ArGV 1 stehen Ihnen unsere Experten von MME gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Die anrechnung von dienstreisezeiten als arbeitszeit ist in der schweiz ein wichtiges thema für arbeitnehmer und arbeitgeber. Lesen Sie nachfolgend das Wesentliche über die Änderungen sowie möglichen Handlungsbedarf für Sie oder Ihre Arbeitgeberin: Die wichtigste Änderung betrifft grenzüberschreitende Dienstreisen der Arbeitnehmerin: Der neu eingeführte Abs.
Findet die Hin- oder Rückreise ganz oder teilweise in der Nacht oder an einem Sonntag statt, bedarf die Beschäftigung des Arbeitnehmers während dieser Arbeitszeit keiner Bewilligung. Eine klare definition der dienstreisezeit hilft, die arbeitsbelastung für die mitarbeiter fair zu gestalten.
Wenn die reise aber ausserhalb der üblichen arbeitszeiten stattfindet, kann die anrechnung variieren. Die fahrt zu einem kunden während der regulären arbeitszeit wird meist vollumfänglich angerechnet. Solche individuellen Vereinbarungen können z.
Lesen Sie in diesem Beitrag, welchen Regelungsbedarf sich dadurch für Sie und Ihr Unternehmen ergibt. Der neue Absatz regelt somit einerseits, welche Zeit an die Arbeitszeit anrechenbar ist und andererseits, dass in diesem Zusammenhang keine Bewilligung für Nach- und Sonntagsarbeit nötig ist.
Dies ist jedoch keine pauschale regel und kann von verschiedenen faktoren abhängen. Letztendlich dient eine klare regelung dem schutz beider parteien und fördert ein gutes arbeitsklima. Oftmals wird zwischen reisezeit und arbeitszeit vor ort unterschieden.
Bei unsicherer auslegung der regelungen ist eine klare absprache im vorfeld unerlässlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, die geleisteten arbeitsstunden korrekt zu erfassen und zu vergüten. Von der aufgelaufenen Arbeitszeit abzuziehen ist, analog zu Art.
Unmittelbar nach der Rückkehr von der Dienstreise an den Wohnort hat die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin die arbeitsgesetzliche Ruhezeit von elf Stunden Art. Da das schweizerische Arbeitsgesetz nur Sachverhalte regeln kann, die sich auf dem Gebiet der Schweiz abspielen, ist die Dienstreisezeit im Ausland nicht Gegenstand dieser Regelungen.
Grundsätzlich gilt, dass die zeit, die für die an- und abreise zu einem geschäftstermin aufgewendet wird, als arbeitszeit zu betrachten ist, sofern sie die normale tägliche arbeitszeit überschreitet. Wichtig ist, dass die regelungen transparent und fair sind, um missverständnisse zu vermeiden.